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Limited Berater

Viele Unternehmensgründer stehen vor der Entscheidung, welche Rechtsform bei der Gründung eines Unternehmens gewählt werden soll. Hier gibt es die Möglichkeit, anstatt einer deutschen Gmbh, die Rechtsform einer englischen Limited zu wählen. Der Vorteil dieser Unternehmensform, ist die Gründung innerhalb weniger Tage. Die Gründung einer Gmbh kann unter Umständen bis zu einem halben Jahr in Anspruch nehmen. Der Eigenkapitaleinsatz für eine Limited-Gesellschaft, liegt im Minimalfall bei nur einem britischen Pfund.

Dagegen ist bei Gründung einer gängigen Gmbh, die Summe von 25.000 Euro fällig. Die Limited ist eine englische Rechtsform und wird deshalb nach englischem Recht und in englischer Sprache gegründet. Desweiteren kann eine Limited auch nach einer erfolgten Insolvenz gegründet werden. Dies erleichtert wiederum den beruflichen Neustart in eine Selbständigkeit. Bei einer eventuellen Löschung einer Limited ist nur eine Gebühr von 10 britischen Pfund fällig. Die Gewinne einer Limited sind steuerlich weit besser gestellt als in Deutschland. Für die ersten 10.000 Pfund Gewinn, sind gar keine Steuern fällig.

Der danach erzielte Gewinn, ist mit maximal 27 Prozent zu versteuern, erheblich weniger als der Steuersatz in Deutschland. Durch die vielfältigen Vorschriften, für die Gründung einer Limited, gibt es zwischenzeitlich Limited-Berater, die sich darauf spezialisiert haben, den gesamten Beratungs- und Gründungsablauf zu übernehmen. Denn es ist fast nicht mehr möglich, solch einen umfangreichen Ablauf alleine zu stemmen. Ganze Firmen wurden gegründet, um dies den Existenzgründern abzunehmen. Da schon die richtige Form der Limitedgründung sehr verschieden ist, ist ein Limited-Berater von entscheidender Bedeutung.

Die Limited-Gründung, kann in der Form der Aktiengesellschaft, ähnlich der deutschen AG gegründet werden, die sogenannte Public Limited Company (PLC).

Die Private Limited Company by guarantee bildet kein Stammkapital. Lediglich die Aktionäre garantieren für eine bestimmte Summe, im Falle der Insolvenz aufzukommen.

Die Company Limited by guarantee, ist eine Sonderform für die Unternehmen, die nicht gewinnorientiert sind.
Die Private Limited Company by shares (LTD) ist die Rechtsform, die von deutschen Existenzgründern am meisten gewählt wird. Man sieht, dass die Arbeit eines Limited-Beraters von unschätzbarem Wert ist. Sie arbeiten in sogenannten Gründungsagenturen für eine Limited. Diese Gründungsagenturen haben mehrere Vorteile. Sie kennen sich mit sämtlichen Gepflogenheiten einer Limited-Gründung aus. Desweiteren haben sie gute Kontakte, durch langjährige Erfahrung und Routine.

Ein weiterer Vorteil, ist die schnelle und kostengünstige Bearbeitung einer Limited-Gründung. Die Einschaltung eines Anwaltes entfällt deshalb. Der Limited-Berater, bietet seine Dienstleistung im allgemeinen als fertiges Paket an, was für den Interessenten von enormem Vorteil ist. Natürlich sind auch speziell kundenorientierte Lösungen möglich. Als Fazit kann gesagt werden, dass die Beauftragung eines Limited-Beraters, oder einer Limited-Agentur, die beste Möglichkeit darstellt, einen unkomplizierten Ablauf einer Limited-Gründung durchzuführen.

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